Merkmale eines fairen Ausbildungs-Vertrages zum Heilpraktiker

Die Zulassung zur Prüfung zum:

  • Heilpraktiker
  • Heilpraktiker für Psychotherapie - HPG


HeilpraktikerprüfungVoraussetzungen, Termine und Orte der Heilpraktiker-Prüfung
Die gesetzliche Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - regelt das Heilpraktikergesetz mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Bundesländer. In der Regel werden die Prüfungen an regional zuständigen zentralen Gesundheitsämtern durchgeführt. Der Antrag zur Zulassung zur Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz wird an der Unteren Verwaltungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) bzw. Gesundheitsamt am Ort des dauernden Wohnsitzes gestellt.

Je nach Bundesland können folgende Nachweise verlangt werden:

  • kurz gefasster Lebenslauf
  • Personalausweis
  • Abschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie) einer Hauptschule oder höheren Schule
  • Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate), aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht geeignet ist, die Tätigkeit eines Heilpraktikers auszuüben.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Falls vorhanden: (nur bei der Antragsstellung zur Prüfung des Heilpraktikers für Psychotherapie )
  • Bescheinigungen und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen und einschlägige Berufserfahrung.


Seit 1992 wurden die Überprüfungen gemäß so genannten "Leitlinien" der Bundesregierung bezüglich Inhalts und Termine zunehmend zentralisiert und vereinheitlicht. Somit gibt es in den meisten Bundesländern pro Jahr einheitlich zwei Prüfungstermine jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober. Bei Nichtbestehen der amtlichen Prüfung besteht neben dem Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats, die Möglichkeit der in der Zahl unbeschränkten Wiederholung nach einem halben Jahr.


Ablauf der Heilpraktiker-Prüfung

Schriftliche Prüfung

Heilpraktikerprüfung60 Multiple-Choice-Fragen, von denen 75 % (= 45 Fragen) innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Pro Frage bleiben dem Prüfling damit 2 Minuten zur Beantwortung. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.



Mündliche Prüfung
Durchführung als Einzelprüfung in den Wochen nach der schriftlichen Prüfung vor einem Amtsarzt und einem von ihm berufenen Gutachtlich mitwirkenden Heilpraktiker. Sie dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten. Die mündliche Prüfung kann gelegentlich eine praktische Aufgabe beinhalten, die der Antragsteller in Anwesenheit des Prüfungsgremiums zu lösen hat.

Wer die mündliche Prüfung nicht bestanden hat, muss bei der Wiederholung erneut an einer schriftlichen Prüfung teilnehmen. Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Das Ergebnis der Prüfung wird der zuständigen Behörde (Amt für Öffentliche Ordnung) mitgeteilt. Nach dreimaliger erfolgloser Überprüfung wird erwogen, ob weitere Anträge wegen mangelnder Eignung zugelassen werden können.

  • Inhalte der Heilpraktiker-Prüfung
  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Antatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der\r\n Stoffwechselkrankheiten, der Herz-/Kreislauf Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten.
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
  • Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung,\r\n Puls- und Blutdruckmessung)
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Injektions- und Punktionstechniken
  • Deutung grundlegender Laborwerte